Verwalten mit Herz
- Oberbürgermeister.
- Stadt im Überblick.
- Politik.
- Städtepartnerschaften.
- Stadtverwaltung
- Oberbürgermeister.
- Beigeordnete.
- Bürgerbeauftragte.
- Neubürgeragentur.
- Frauenbeauftragte.
- Bürgersprechstunde.
- Hauptverwaltung.
- Finanzen.
- Bürgerservice u. Ordnung
- Bürgerservice-Center.
- Anmeldung einer Wohnung.
- Abmeldung einer Wohnung.
- Ummeldung einer Wohnung.
- Personalausweis.
- Vorläufiger Personalausweis.
- Reisepass/e.
- Vorläufiger Reisepass.
- Kinderausweis/Kinderreisepass.
- Verlust von Ausweisen.
- Beglaubigungen.
- Bescheinigungen.
- Fahrerlaubnis
- Änderungen im Führerschein.
- Begleitetes Fahren ab 17.
- Ersatzführerschein.
- Ersterteilung einer Fahrerlaubnis.
- Erteilung einer Fahrerlaubnis für Kraftomnibusse.
- Erweiterung einer Fahrerlaubnis.
- Fahrerkarte.
- Fahrerlaubnis auf Probe.
- Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung.
- Internationaler Führerschein.
- Karteikartenabschrift.
- Neuerteilung einer Fahrerlaubnis nach Entziehung.
- Punkte in Flensburg, was nun?.
- Umschreibung einer ausländischen Fahrerlaubnis.
- Umstellung eines Führerscheins auf den EU-Kartenführerschein.
- Verlängerung der Geltungsdauer einer Fahrerlaubnis.
- Führungszeugnis.
- Fundsachen.
- Gewerbezentralregisterauskunft.
- Wunschkennzeichen.
- Standesamt.
- Familie und Soziales.
- Kultur.
- Schulen .
- Stadtbücherei.
- Stadtarchiv.
- Stadtentwicklung und Umwelt.
- Wirtschaftsförderung.
- Städt. Baubetriebshof.
- Personalrat.
Sankt Ingbert > Verwalten mit Herz > Stadtverwaltung > Bürgerservice u. Ordnung > Fahrerlaubnis > Änderungen im Führerschein
bei Namensänderung
Es besteht keine Verpflichung, eine Namensänderung im Führerschein eintragen zu lassen. Um Komplikationen, z.B. bei einer Polizeikontrolle zu vermeiden, wird dies jedoch ausdrücklich empfohlen.
- Meldenachweis (Vorlage eines gültigen Personalausweises oder Reisepasses; sollte dieser noch nicht geändert sein Nachweis über die Änderung der Namensführung wie z.B. Heiratsurkunde)
- Ihren zu ändernden Führerschein
- Karteikartenabschrift der ausstellenden Fahrerlaubnisbehörde, sofern der zu ändernde Führerschein nicht von der Stadt St. Ingbert ausgestellt wurde
- 1 Lichtbild im Format 35 x 45 mm aus neuerer Zeit, das Sie ohne Kopfbedeckung im Halbprofil zeigt
- Die Antragsgebühr in Höhe von 24,00 € ist bar einzuzahlen bei Antragsstellung.
- Zur Antragsstellung ist Ihre persönliche Vorsprache erforderlich.
bei Streichung der Auflage Sehhilfe:
- Meldenachweis (Vorlage eines gültigen Personalausweises oder Reisepasses)
- Ihren zu ändernden Führerschein
- Karteikartenabschrift der ausstellenden Fahrerlaubnisbehörde, sofern der zu ändernde Führreschein nicht von der Stadt St. Ingbert ausgestellt wurde
- 1 Lichtbild im Format 35 x 45 mm aus neuerer Zeit, das Sie ohne Kopfbedeckung im Halbprofil zeigt
- Sehtestbescheinigung eines Optikers für die Klassen A, A1, B, BE, M, S, L oder T. Ist der Sehtest nicht bestanden, so ist eine Bescheinigung über eine augenärztliche Untersuchung des Sehvermögens nach Anlage 6 Nr. 1.2 zur Fahrerlaubnis-Verordnung vorzulegen.
- Bescheinigung über eine Untersuchung des Sehvermögens nach Anlage 6 Nr. 2 Fahrerlaubnis-Verordnung nach vorgeschriebenem Muster für die Klassen C, CE, C1,C1E, D, DE, D1, D1E sowie die früheren Klassen 2 und 3.
- Die Bescheinigung darf bei Antragsstellung nicht älter als 2 Jahre sein.
- Die Antragsgebühr in Höhe von 24,00 € ist bar einzuzahlen bei Antragsstellung.
- Zur Antragsstellung ist Ihre persönliche Vorsprache erforderlich
bei Streichung der Auflage Automatik:
- Meldenachweis (Vorlage eines gültigen Personalausweises oder Reisepasses)
- Ihren zu ändernden Führerschein
- Karteikartenabschrift der ausstellenden Fahrerlaubnisbehörde, sofern der zu ändernde Führerschein nicht von der Stadt St. Ingbert ausgestellt wurde
- 1 Lichtbild im Format 35x45mm aus neuerer Zeit, das Sie ohne Kopfbedeckung im Halbprofil zeigt
- Name der Fahrschule, mit der die praktische Prüfung abgelegt werden soll
- Die Antragsgebühr in Höhe von 24,00 € ist bar einzuzahlen bei Antragsstellung.
- Zur Antragstellung ist Ihre persönliche Vorsprache erforderlich
Hinweis:
Die vorgenannten Regelungen gelten auch bei nachträglichen Eintragungen aufgrund ärztlicher oder augenärztlicher Feststellungen.
