bei Namensänderung

Es besteht keine Verpflichung, eine Namensänderung im Führerschein eintragen zu lassen. Um Komplikationen, z.B. bei einer Polizeikontrolle zu vermeiden, wird dies jedoch ausdrücklich empfohlen. 

  • Meldenachweis (Vorlage eines gültigen Personalausweises oder Reisepasses; sollte dieser noch nicht geändert sein Nachweis über die Änderung der Namensführung wie z.B. Heiratsurkunde)
  • Ihren zu ändernden Führerschein
  • Karteikartenabschrift der ausstellenden Fahrerlaubnisbehörde, sofern der zu ändernde Führerschein nicht von der Stadt St. Ingbert ausgestellt wurde
  • 1 Lichtbild im Format 35 x 45 mm aus neuerer Zeit, das Sie ohne Kopfbedeckung im Halbprofil zeigt
  • Die Antragsgebühr in Höhe von 24,00 € ist bar einzuzahlen bei Antragsstellung.
  • Zur Antragsstellung ist Ihre persönliche Vorsprache erforderlich.

bei Streichung der Auflage Sehhilfe:

  •  Meldenachweis (Vorlage eines gültigen Personalausweises oder Reisepasses)
  • Ihren zu ändernden Führerschein
  • Karteikartenabschrift der ausstellenden Fahrerlaubnisbehörde, sofern der zu ändernde Führreschein nicht von der Stadt St. Ingbert ausgestellt wurde
  • 1 Lichtbild im Format 35 x 45 mm aus neuerer Zeit, das Sie ohne Kopfbedeckung im Halbprofil zeigt
  • Sehtestbescheinigung eines Optikers für die Klassen A, A1, B, BE, M, S, L oder T. Ist der Sehtest nicht bestanden, so ist eine Bescheinigung über eine augenärztliche Untersuchung des Sehvermögens nach Anlage 6 Nr. 1.2 zur Fahrerlaubnis-Verordnung vorzulegen.
  • Bescheinigung über eine Untersuchung des Sehvermögens nach Anlage 6 Nr. 2 Fahrerlaubnis-Verordnung nach vorgeschriebenem Muster für die Klassen C, CE, C1,C1E, D, DE, D1, D1E sowie die früheren Klassen 2 und 3.
  • Die Bescheinigung darf bei Antragsstellung nicht älter als 2 Jahre sein.
  • Die Antragsgebühr in Höhe von 24,00 € ist bar einzuzahlen bei Antragsstellung.
  • Zur Antragsstellung ist Ihre persönliche Vorsprache erforderlich

bei Streichung der Auflage Automatik:

  • Meldenachweis (Vorlage eines gültigen Personalausweises oder Reisepasses)
  • Ihren zu ändernden Führerschein
  • Karteikartenabschrift der ausstellenden Fahrerlaubnisbehörde, sofern der zu ändernde Führerschein nicht von der Stadt St. Ingbert ausgestellt wurde
  • 1 Lichtbild im Format 35x45mm aus neuerer Zeit, das Sie ohne Kopfbedeckung im Halbprofil zeigt
  • Name der Fahrschule, mit der die praktische Prüfung abgelegt werden soll
  • Die Antragsgebühr in Höhe von 24,00 €  ist bar einzuzahlen bei Antragsstellung.
  • Zur Antragstellung ist Ihre persönliche Vorsprache erforderlich

Hinweis:

Die vorgenannten Regelungen gelten auch bei nachträglichen Eintragungen aufgrund ärztlicher oder augenärztlicher Feststellungen.