Verwalten mit Herz
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Sankt Ingbert > Verwalten mit Herz > Stadtverwaltung > Bürgerservice u. Ordnung > Beglaubigungen > Beglaubigung von Unterschriften
Sie benötigen die amtliche Beglaubigung Ihrer Unterschrift?
Was benötigen Sie?
- Personalausweis oder Reisepass
- das zu unterschreibende Schriftstück
Wie?
Sie leisten die Unterschrift in Gegenwart der Mitarbeiterin/des Mitarbeiters. Bereits getätigte Unterschriften können nicht beglaubigt werden.
Wie viel kostet es?
pro Unterschrift 2,55 €. Die Gebühr muss bar entrichtet werden.
Wie lange dauert es?
Das beglaubigte Schriftstück wird sofort ausgehändigt.
Hinweise:
- Unterschriften dürfen von uns nur beglaubigt werden, wenn das unterzeichnende Schriftstück zur Vorlage bei einer Behörde oder bei einer sonstigen Stelle, der auf Grund einer Rechtsvorschrift das unterzeichnende Schriftstück vorzulegen ist, benötigt wird.
- Unterschriften ohne dazugehörigen Text und solche, die einer öffentlichen Beglaubigung bedürfen (z.B. Grundbuchangelegenheiten), dürfen von uns nicht beglaubigt werden.
- Die Beglaubigung durch unsere Behörde hat nicht die Beweiskraft einer notariellen Beglaubigung.
