Verwalten mit Herz
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Sie benötigen amtlich beglaubigte Kopien?
Was benötigen Sie?
- das jeweilige Originaldokument und die dazugehörigen Kopien
Wie?
Sie können persönlich vorsprechen bzw. eine Person Ihres Vertrauens mit der Erledigung beauftragen. Für jede Seite im Original ist eine separate Kopie vorzulegen.
Wie viel kostet es?
- bis zu 5 Seiten pauschal 3,30 €
- bei mehr als 5 Seiten pro Seite 0,55 €
Die Gebühr muss bar entrichtet werden.
Wie lange dauert es?
Sie erhalten die Beglaubigungen in der Regel direkt ausgehändigt.
Hinweise:
- Das Original muss von einer Behörde oder die Kopie für eine Behörde bestimmt sein.
- Das Originaldokument muss unverändert sein.
- Einige Dokumente dürfen von uns grundsätzlich nicht beglaubigt werden, z.B. standesamtliche Urkunden. Für Beglaubigungen von standesamtlichen Urkunden wenden Sie sich bitte an das Standesamt, das die Urkunde ursprünglich ausgestellt hat.
