Verwalten mit Herz
- Oberbürgermeister.
- Stadt im Überblick.
- Politik.
- Städtepartnerschaften.
- Stadtverwaltung
- Oberbürgermeister.
- Beigeordnete.
- Biosphäre.
- Bürgerbeauftragte.
- Neubürgeragentur.
- Frauenbeauftragte.
- Bürgersprechstunde.
- Bürgerdienste Saar.
- Abwasserbetrieb (EBA).
- Hauptverwaltung.
- Finanzen.
- Bürgerservice u. Ordnung
- Bürgerservice-Center.
- Anmeldung einer Wohnung.
- Abmeldung einer Wohnung.
- Ummeldung einer Wohnung.
- Personalausweis.
- Vorläufiger Personalausweis.
- Reisepass/e.
- Vorläufiger Reisepass.
- Kinderausweis/Kinderreisepass.
- Verlust von Ausweisen.
- Beglaubigungen.
- Bescheinigungen.
- Fahrerlaubnis.
- Führungszeugnis.
- Fundsachen.
- Fahrzeugzulassung.
- Gewerbezentralregisterauskunft.
- Wunschkennzeichen.
- Standesamt.
- Familie und Soziales.
- Kultur.
- Schulen .
- Stadtbücherei.
- Stadtarchiv.
- Stadtentwicklung und Umwelt.
- Wirtschaftsförderung.
- Städt. Baubetriebshof.
- Personalrat.
- Bürgerdienste Saar.
Sie sind aus Ihrer Wohnung in Sankt Ingbert ausgezogen und ziehen ins Ausland oder Sie geben eine Nebenwohning innerhalb oder außerhalb Sankt Ingberts auf?
Was benötigen Sie?
- Ihren Personalausweis sowie die Ausweisdokumente aller abzumeldenden Familienmitglieder
- Ausländische Mitbürgerinnen und Mitbürger benötigen Ihre Pässe
Wie ?
Für die Abmeldung können Sie persönlich zu uns kommen. Bei Abmeldungen von gemeinsam ausziehenden Familien mit minderjährigen Kindern reicht es aus, wenn ein Elternteil die Abmeldung vornimmt. Dies gilt nur, wenn die Eltern verheiratet sind. Um das Ausfüllen des Vordrucks brauchen Sie sich nicht zu kümmern. Dies wird von uns für Sie erledigt. Sie müssen die Abmeldung lediglich unterschreiben.
Sie können Ihre Abmeldung auch schriftlich erledigen. Nötig sind folgende Angaben:
- Namen und Geburtsdaten der Personen, die ausziehen
- Tag des Auszugs
- Anschrift der alten Wohnung
- Anschrift der neuen Wohnung (mindestens die Angabe des Wegzugslandes)
- Unterschrift der ausziehenden Personen
Wie viel kostet es?
Die Abmeldung ist gebührenfrei.
Wie lange dauert es?
Die Abmeldung wird sofort vorgenommen. Die Abmeldebestätigung können Sie gleich mitnehmen.
Hinweise:
- Meldefrist: Sie müssen sich innerhalb einer Woche nach dem Auszug abmelden, wenn Sie keine neue Wohnung im Inland beziehen.
- Bei einem Umzug innerhalb der Bundesrepublik Deutschland ist die Pflicht zur Abmeldung entfallen
- Bei einem Umzug ins Ausland und der Aufgabe der Nebenwohnung besteht weiterhin die Pflicht zur Abmeldung.
- Für die Abmeldung von Kinder und Jugendlichen bis zum vollendeten 16. Lebensjahr muss die Person sorgen, aus deren Wohnung das Kind oder der Jugendliche auszieht.
