Verwalten mit Herz
- Oberbürgermeister.
- Stadt im Überblick.
- Politik.
- Städtepartnerschaften.
- Stadtverwaltung
- Oberbürgermeister.
- Beigeordnete.
- Biosphäre.
- Bürgerbeauftragte.
- Neubürgeragentur.
- Frauenbeauftragte.
- Bürgersprechstunde.
- Bürgerdienste Saar.
- Abwasserbetrieb (EBA).
- Hauptverwaltung.
- Finanzen.
- Bürgerservice u. Ordnung
- Bürgerservice-Center.
- Anmeldung einer Wohnung.
- Abmeldung einer Wohnung.
- Ummeldung einer Wohnung.
- Personalausweis.
- Vorläufiger Personalausweis.
- Reisepass/e.
- Vorläufiger Reisepass.
- Kinderausweis/Kinderreisepass.
- Verlust von Ausweisen.
- Beglaubigungen.
- Bescheinigungen.
- Fahrerlaubnis.
- Führungszeugnis.
- Fundsachen.
- Fahrzeugzulassung.
- Gewerbezentralregisterauskunft.
- Wunschkennzeichen.
- Standesamt.
- Familie und Soziales.
- Kultur.
- Schulen .
- Stadtbücherei.
- Stadtarchiv.
- Stadtentwicklung und Umwelt.
- Wirtschaftsförderung.
- Städt. Baubetriebshof.
- Personalrat.
- Bürgerdienste Saar.
Sie sind innerhalb von St. Ingbert umgezogen und möchten sich ummelden?
Was benötigen Sie?
- Ihren Personalausweis sowie die Ausweisdokumente aller umzumeldenden Familienmitglieder
- Ausländische Mitbürgerinnen und Mitbürger benötigen Ihre Pässe
- Ggf. Ihren Fahrzeugschein/Zulassungsbescheinigung Teil 1, wenn Sie die Adressänderung gleich mit der Ummeldung erledigen möchten
Wie?
Für die Ummeldung müssen Sie persönlich zu uns kommen. Bei Ummeldungen von Familien mit minderjährigen Kindern reicht es aus, wenn ein Elternteil die Ummeldung vornimmt. Um das Ausfüllen des Vordurcks brauchen Sie sich nicht zu kümmern. Dies wird von uns für Sie erledigt. Sie müssen die Ummeldung lediglich unterschreiben. Gleichzeitig mit der Wohnungsummeldung können Sie die Adressänderung im Fahrzeugschein/Zulassungsbescheinigung Teil I vornehmen lassen.
Wie viel kostet es?
Die Ummeldung ist gebührenfrei. Wird eine Adressänderung im Fahrzeugschein/Zulassungsbescheinigung Teil 1 vorgenommen, fallen Gebühren zwischen 10,70 € und 11,00 € an. Die Gebühr muss bar gezahlt werden.
Wie lange dauert es?
Ihre Ummeldung wird sofort vorgenommen. Die Ummeldebestätigung für Ihre neue Wohnung können Sie gleich mitnehmen.
Hinweise:
- Meldefrist: Sie müssen sich innerhalb einer Woche nach Bezug Ihrer neuen Wohnung anmelden.
- Für die Ummeldung von Kindern und Jugendlichen bis zum vollendeten 16. Lebensjahr muss die Person sorgen, in deren Wohnung das Kind oder der Jugendliche einzieht.
