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Kinderausweis/Kinderreisepass
Seit dem 01.11.2005 werden bei der Mittelstadt St. Ingbert keine Kinderausweise, sondern nur noch Kinderreisepässe ausgestellt.
Was benötigen Sie?
- soweit vorhanden den bisherigen Kinderausweis oder Kinderreisepass
- wurde bisher keine Ausweisdokument ausgestellt muss die Geburts- oder Abstammungsurkunde vorgelegt werden
- ein aktuelles Lichtbild (Größe 45 x 35 mm) mit Frontalaufnahme und neutralem Hintergrund (Genaueres dazu siehe Foto-Mustertafel der Bundesdruckerei. Von den dort genannten Vorgaben sind altersbedingt Abweichungen zulässig)
- die
Einverständniserklärung beider Sorgeberechtigter, es sei denn, ein Elternteil weist das alleinige Sorgerecht nach (Vorlage des Sorgerechtsbeschlusses zwingend erforderlich)
Wie?
- Für die Ausstellung des Kinderreisepasses ist die Zustimmung der Sorgeberechtigten erforderlich. Dies kann bei der Beantragung durch die Unterschrift beider Sorgeberechtigten auf dem Antragsvordruck bei uns erfolgen. Für den Fall, dass nur ein Sorgeberechtigter bei uns die Ausstellung des Kinderreisepasses beantragt, muss die
Einverständniserklärung des anderen Sorgeberechtigten mitgebracht werden. Ab einem Alter von 1o Jahren muss das Kind bei Beantragung des Kinderreisepasses seine Unterschrift leisten.
Wie viel kostet es?
- 13,00 Euro, die Gebühr ist bei der Beantragung bar zu zahlen.
Wie lange dauert es?
- Sie können den Kinderreisepass in der Regel gleich mitnehmen.
Hinweise
Ein Kinderreisepass kann bis zur Vollendung des 12. Lebensjahres verlängert werden. Dafür wird ein aktuelles Lichtbild (Größe 45 x 35 mm) sowie die Einverständniserklärung der Sorgeberechtigten benötigt. Diese Verlängerung kostet 6,00 Euro. Wir empfehlen, das Lichtbild im Fachgeschäft anfertigen zu lassen, da andere Lichtbilder häufig für Ausweisdokumente ungeeignet sind.
Der Kinderreisepass kann mit einem aktuellen Lichtbild versehen werden, ohne dass sich die Gültigkeitsdauer verändert oder ein neuer Kinderreisepass ausgestellt werden muss. Die Gebühr für diese Aktualisierung beträgt 6,00 Euro.
Seit dem 1. November 2007 ist eine Eintragung des Kindes in den Reisepass der Eltern nicht mehr möglich.
Der Kinderreisepass wird nicht von allen Staaten als Reisedokument anerkannt. Daher ist es ratsam, sich rechtzeitig vor Reiseantritt über besondere Anforderungen an die Reisedokumente zu informieren. Eine unverbindliche Beratung können Sie in unserem Bürgerservice-Center, im Reisebüro und beim Auswärtigen Amt (www.auswaertigesamt.de) erhalten. Verbindliche Auskünfte kann das Konsulat bzw. die Botschaft des jeweiligen Reiselandes geben.
