Verlust von Ausweisdokumeten

Sie haben Ihren Reisepass, vorläufigen Reisepass, Personalausweis, vorläufigen Personalausweis, Kinderausweis oder Kinderreisepass verloren?

In diesen Fällen sind Sie verpflichtet umgehend bei Ihrer Wohnsitzgemeinde eine Verlustmeldung zu erstatten. Das Wiederauffinden ist ebenfalls unverzüglich anzuzeigen.

Was benötigen Sie?

  • Soweit vorhanden ein anderes Ausweisdokument
  • Bei gestohlenen Ausweisdokumenten, soweit vorhanden, die Diebstahlsanzeige durch Polizei

Wie?

  • Für die Verlustmeldung sollten Sie persönlich zu uns kommen. Um das Ausfüllen der Verlustmeldung brauchen Sie sich nicht zu kümmern. Dies wird von uns an den Beratungsplätzen für Sie erledigt. Sie müssen lediglich Ihre Unterschrift leisten und eventuell einige Angaben ergänzen. Sie erhalten eine Ausfertigung der Verlustmeldung. Die Polizei sowie die Behörde, die das Dokument ausgestellt hat, erhält ebenfalls eine Durchschrift.

Wie viel kostet es?

  • Die Aufnahme der Verlustmeldung kostet je nach Einzelfall zwischen 10,00 und 20,00 Euro.

Wie lange dauert es?

  • Sie können Ihre Durchschrift der Verlustmeldung in der Regel gleich mitnehmen.

Hinweise

  • Die Anzeige des Diebstahls bei der Polizei ersetzt nicht die Verlustmeldung. (Die Meldebehörde ist auch in diesen Fällen zu informieren)
  • Wenn Sie noch ein gültiges Ausweisdokument (Reisepass oder Personalausweis) besitzen, müssen Sie kein neues Dokument beantragen.
  • Wenn Sie kein gültiges Ausweisdokument mehr besitzen, sollten Sie etwa ein bis zwei Wochen nach der Verlustmeldung ein neues beantragen.
  • Ihre Identität muss von uns anhand anderer Unterlagen geprüft werden, dieses kann aufwändig sein. Bitte lassen Sie sich vor Ort oder telefonisch beraten.
  • Weitere wichtige Informationen zur Beantragung finden Sie unter dem jeweiligen Ausweisdokument.
  • Aufgefundene Ausweisdokumente werden vom Bürgerservice-Center an die ausstellende Behörde übersandt und von dieser ggf. an die aktuelle Meldebehörde weitergeletet. Ist ein gefundender Ausweis nicht mehr gültig oder wurde bereits ein neuer beanragt, werden die Ausweisdokumente von uns vernichtet. Ist noch kein Ersatz beantragt, werden Sie von uns informiert.

Haben Sie Ihren Ausweis wieder gefunden oder zurück erhalten, setzen Sie sich bitte umgehend mit uns in Verbindung.